Die Europäische Kommission zur Schiffssicherheit traf sich in Brüssel, um über die neuen Selbstverpflichtungen in der Kreuzfahrtbranche zu sprechen. Manfredi Lefebvre erläuterte die Einzelheiten. Dabei ging es um die Routenplanung für die Kreuzfahrtschiffe, um die Zugangsregelungen zur Brücke und um die Rettungswesten an Bord. European Cruise Council und Cruise Lines International Association fassten den Beschluss zu drei neuen Regeln im Bereich Sicherheit.
Nach Empfehlung der International Maritime Organization (IMO) gehört die genaue Planung der Fahrtrouten ab sofort zu den bindenden Mindestanforderungen. Des Weiteren sollen sich sämtliche Mitglieder des Brückenteams gründlich mit dem Routenplan vertraut machen. Ein zuständiger Offizier hat die genaue Fahrtroute zu erstellen. Für die Freigabe der Route ist der Kapitän zuständig.
Während einer Kreuzfahrt kann es zu unerwarteten Manövern und Situationen an Bord kommen, die eine erhöhte Aufmerksamkeit der Schiffsbesatzung verlangen. Für eine störungsfreie Arbeit auf der Brücke haben zu diesen Zeiten nur noch Personen Zutritt, die mit der Durchführung operativer Aufgaben beschäftigt sind.
Auf dem Schiff ist eine Rettungsweste pro Person vorgeschrieben. Ab sofort soll es für Erwachsene zusätzliche Rettungswesten auf den Kreuzfahrtschiffen geben. Die jeweilige Anzahl der Westen richtet sich nach der Personenzahl. Dabei ist entscheidend, wie viele Bordgäste maximal eine Kabine im Bereich der vertikalen Brandzone bewohnen. Das bedeutet, dass alle Personen die ihre Kabine im Bereich der unmittelbar vom Feuer gefährdeten Zone haben, zusätzliche Sicherheitswesten ausserhalb der Kabine erhalten.