Schiffsreise- Liebhabern wird empfohlen, die Flusskreuzfahrten auf deutschen Gewässern, wie zum Beispiel dem Rhein, noch vor dem Jahreswechsel zu buchen. Der reduzierte Steuersatz von nur sieben Prozent, anstelle der üblichen Mehrwertsteuer-Abgabe von 19% für Flusskreuzfahrten, könnte schon bald dem Kunden weiterbelastet werden. Mit Besorgnis erwarten die Anbieter von Flusskreuzfahrten, wie beispielsweise A-ROSA Schiffsreisen, den Entscheid der deutschen Bundesregierung zur Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Personenbeförderung auf deutschen Flüssen. Wird auf Schiffsreisen auf dem Rhein, der Elbe und der Mosel bald ein angepasster Mehrwertsteuersatz eingeführt? Die Flusskreuzfahrten Reederei A-ROSA will bei Neubuchungen im Jahr 2012 einen Zuschlag von sechs bis 25 Euro pro Person und Nacht verlangen – es sei denn, der Bundestag stimmt in den nächsten Wochen für die Fortführung der derzeitigen Regelung. Andere Anbieter von Schiffsreisen werden dem Beispiel folgen oder haben angekündigt, die Routen vom Rhein auf andere Flüsse wie zum Beispiel der Donau oder der Rhone, zu verlegen, denn für Flusskreuzfahrten in Frankreich, Österreich und den Niederlanden ändert sich nichts.
Wenn sich die deutsche Regierung gegen die Ausnahmeregelung der Flusskreuzfahrten entscheidet, bleibt der Trost, dass die Rhone und die Donau ebenfalls sehr schöne Flüsse sind, welche dem Kreuzfahrt-Gast eine grosse Auswahl an kulturellen Metropolen und sehenswerten Landschaften bieten.