Costa Concordia: Erstattung des Reisepreises

Nach dem Unglück des Kreuzfahrtschiffes Costa Concordia bietet das Unternehmen Costa Kreuzfahrten den Passagieren für die geplanten Fahrten vom 14. und 21. Januar 2012 Entschädigungen an.

Das Kreuzfahrtunternehmen will die Passagiere, die eine Kreuzfahrt auf der Costa Concordia mit dem Abfahrtsdatum 14. und 21. Januar 2012 gebucht haben, für den Ausfall entschädigen. Der für Deutschland zuständige Chef des Unternehmens Heiko Jensen teilte dies auf einer in Hamburg stattfindenden Pressekonferenz mit. Allen Passagieren dieser beiden Kreuzfahrten soll der volle Preis für die Kreuzfahrt zurückerstattet werden. Des Weiteren können die Passagiere im Lauf dieses Jahres eine kostenlose Reise auf einem anderen Schiff der Reederei Costa Kreuzfahrten unternehmen. Passagiere, die auf dieses Angebot verzichten, erhalten dafür zuzüglich zu ihrem erstatteten Reisepreis eine Zahlung. Die Höhe der Zahlung soll 30 Prozent des von den Passagieren gezahlten Preises für die Kreuzfahrt mit der Costa Concordia betragen.

Für Abreisen zwischen dem 27.01. und 25. Februar 2012 können sich Passagiere den Reisepreis ebenfalls erstatten lassen und zusätzlich eine Gutschrift von 30% des bereits gezahlten Kreuzfahrtpreises auf eine zukünftige Kreuzfahrt bis 31.12.2012 erhalten. Die Alternative wäre eine Umbuchung auf ein anderes Kreuzfahrtschiff der Reederei Costa Kreuzfahrten.