Reederei Hurtigruten erhebt Treibstoffzuschlag

Da die gestiegenen Kosten für den Treibstoff die Gewinne der Reedereien drücken, sehen diese sich gezwungen, die Preise zu erhöhen. Mit solch einem Treibstoffzuschlag können die Reederein – zumindest zum einem grossen Teil – die gestiegenen Kosten an Ihre Passagiere weitergeben. Je nach Reederei können diese Mehrkosten, die Höhe für den Zuschlag also, dabei aber recht unterschiedlich ausfallen.

Auf Norwegens legendärer Postschiffroute beispielsweise wird ab dem 1. April 2011 mehr kassiert: So muss der Passagier für jede Nacht, die er auf einem Postschiff der Hurtigruten verbringt, sechs Euro Treibstoffzuschlag bezahlen. Wesentlich höher fällt der Zuschlag bei den ebenfalls bekannten und beliebten Expeditionsseereisen der Hurtigruten-Schiffe aus. Der Zuschlag ist dabei abhängig von der Reisedauer und beträgt zwischen zwölf und 108 Euro.

Wird der Preis für eine Pauschalreise wegen gestiegener Treibstoffkosten nachträglich erhöht, so ist dies nur zulässig, wenn die Reise sehr früh – mindestens vier Monate vor Reisebeginn – gebucht wurde. Zudem darf eben dieser Grund für die Kostensteigerung für den Veranstalter 120 Tage vor Beginn der Reise noch nicht absehbar gewesen sein. Kommt es zu einem Zuschlag, so muss er bis spätestens drei Wochen vor Antritt der Reise erhoben werden.

Gleichzeitig mit der Ankündigung der Erhebung eines Treibstoffkostenzuschlags kündete Hurtigruten an, den Zuschlag nicht mehr zu erheben, wenn sich der Ölpreis stabilisiert hat. Ausschlaggebend ist die New Yorker Börse. Dort müsste der Preis pro Barrel für wenigstens 30 Tage bei 70 US-Dollar oder weniger liegen.